Foto: Der Zürcher Unterländer
Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz
(RTVG) findet ein Paradigmenwechsel in der schweizerischen Medienpolitik statt.
In Zukunft wird der Gesetzgeber auf einen umfassenden Gestaltungsanspruch des
Rundfunkmarktes verzichten und den Teilnehmern mehr Freiheit gewähren.
Der Staat wird stärker konzipierend, beratend und koordinierend
in den Rundfunkmarkt eingreifen. Die Regierung legt keinen konkreten
Geltungsbereich für das Gesetz fest. Es beschränkt sich auf die Regelung von
Programmen, die kontinuierlich verbreitet werden. Wer in Zukunft also eine
journalistische Sendung einmalig über das Internet verbreitet, fällt damit nicht
unter das RTVG.
Ende des Drei-Ebenen-Modells
Das Ziel ist ein international konkurrenzfähiger Rundfunkmarkt. Dafür nimmt das
neue RTVG Abschied vom verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag für private
Rundfunkbetreiber. Der Logik folgend verzichtet der Gesetzgeber auf die
künstliche Marktordnung des Drei-Ebenen-Modells, welche bisher jedem
zugelassenen Sender sein eigenes Verbreitungsgebiet zusicherte. Für die privaten
Sender war das die lokale Ebene und für öffentlich-rechtliche Sender die
nationale Ebene. Der internationale Markt hätte wiederum den Privaten zur
Verfügung gestanden. Solche Sender gab es in der Schweiz aber nicht. Der
Gesetzgeber folgt mit dem neuen Gesetz dem deutschen Modell eines dualen
Systems. Im Zentrum dieses Systems steht eine starke, gebührenfinanzierte SRG
SSR Idée Suisse mit einem verfassungsrechtlichen Bildungsauftrag. Darum herum
konkurrenzieren die privaten Radio- und TV-Sender auf dem freien Markt. Die
Marktmacht der SRG wird dahingehend
geschwächt, dass sie von Aufgaben, die auch von privaten Veranstaltern erfüllt
werden können, ausgeschlossen wird. Ausserdem erfährt sie gegenüber den Privaten
Einschränkungen auf dem Werbemarkt. Die Privaten werden vom aufwändigen
Zulassungsverfahren entbunden. Sender, die kulturell wertvolle Aufgaben
wahrnehmen, können einen kostenlosen Zugang zu Fernmeldediensten beantragen.
Eine zusätzliche Einnahmequelle für die Privaten soll die Tabak- und
Alkoholwerbung werden, die für die Sender der SRG weiterhin verboten bleibt.
erschienen im Zürcher Unterländer