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Wechsel der Paradigmen

Mit dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) findet ein Paradigmenwechsel in der schweizerischen Medienpolitik statt. In Zukunft wird der Gesetzgeber auf einen umfassenden Gestaltungsanspruch des Rundfunkmarktes verzichten und den Teilnehmern mehr Freiheit gewähren.

Der Staat wird stärker konzipierend, beratend und koordinierend in den Rundfunkmarkt eingreifen. Die Regierung legt keinen konkreten Geltungsbereich für das Gesetz fest. Es beschränkt sich auf die Regelung von Programmen, die kontinuierlich verbreitet werden. Wer in Zukunft also eine journalistische Sendung einmalig über das Internet verbreitet, fällt damit nicht unter das RTVG.

Ende des Drei-Ebenen-Modells

Das Ziel ist ein international konkurrenzfähiger Rundfunkmarkt. Dafür nimmt das neue RTVG Abschied vom verfassungsrechtlichen Leistungsauftrag für private Rundfunkbetreiber. Der Logik folgend verzichtet der Gesetzgeber auf die künstliche Marktordnung des Drei-Ebenen-Modells, welche bisher jedem zugelassenen Sender sein eigenes Verbreitungsgebiet zusicherte. Für die privaten Sender war das die lokale Ebene und für öffentlich-rechtliche Sender die nationale Ebene. Der internationale Markt hätte wiederum den Privaten zur Verfügung gestanden. Solche Sender gab es in der Schweiz aber nicht. Der Gesetzgeber folgt mit dem neuen Gesetz dem deutschen Modell eines dualen Systems. Im Zentrum dieses Systems steht eine starke, gebührenfinanzierte SRG SSR Idée Suisse mit einem verfassungsrechtlichen Bildungsauftrag. Darum herum konkurrenzieren die privaten Radio- und TV-Sender auf dem freien Markt. Die Marktmacht der SRG wird dahingehend geschwächt, dass sie von Aufgaben, die auch von privaten Veranstaltern erfüllt werden können, ausgeschlossen wird. Ausserdem erfährt sie gegenüber den Privaten Einschränkungen auf dem Werbemarkt. Die Privaten werden vom aufwändigen Zulassungsverfahren entbunden. Sender, die kulturell wertvolle Aufgaben wahrnehmen, können einen kostenlosen Zugang zu Fernmeldediensten beantragen. Eine zusätzliche Einnahmequelle für die Privaten soll die Tabak- und Alkoholwerbung werden, die für die Sender der SRG weiterhin verboten bleibt.
 

erschienen im Zürcher Unterländer