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VIP-Ticket Besitzer müssen nicht um WM-Besuch bangen

Frankfurt/Main (AP) Inhaber von VIP-Tickets dürfen auch dann in die WM-Stadjen, wenn die Karten nicht ausdrücklich auf ihren Namen ausgestellt sind. Das versicherten am Montag Bundesinnenmninisterium Organisationskomitee (OK) und die Vermarktungsagen iSE. Sie reagierten damit auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung: Rund 300.000 Besitzer von VIP-Karten müssten damit rechnen, dass ihnen der Zugang zu den Stadien verwehrt werde, weil sie auf Grund einer Organisationspanne nicht registriert worden seien, schrieb das Blatt.


“Es wird nicht vorkommen, dass Leute mit gültigen Eintrittskarten vor den Stadiontoren stehen und nicht herein kommen“, betonte dagegen OK-Vizepräsident Wolfgang Niersbach. Die Personendaten müssten nicht zwingend auf dem VIP-Ticket vermerkt sein. Es reiche aus, wenn sie den Verbänden und Firmen bekannt seien.


Der Sprecher des Innenministeriums, Stefan Kahler, betonte ebenfalls: “Jeder rechtmäßige Inhaber eines Tickets wird Stadioneinlass bekommen.“ Ohne Personalisierung müssten sich die Kartenbesitzer aber auf besonders strenge Sicherheitskontrollen einstellen, um zu verhindern, dass erkannte Gewalttäter Einlass bekommen. Um wie viele Karten es sich handelt, konnte Kaller nicht sagen.


Der Sprecher der für die Vermarktung von VIP-Tickets zuständigen Agentur iSE, Peter Csanadi, wies den Kern des Zeitungsberichts in Teilen als Quatsch zurück: “Wer rechtens ein Ticket erhalten hat, der wird auch ins Stadion kommen.“ Die Agentur sammle die Daten ihrer Kunden seit Mitte April. Allerdings sei iSE darauf angewiesen, dass die Ticketinhaber ihre Daten auch tatsächlich übermittelten. “Alle Kunden haben gewusst, dass die Tickets personalisiert werden müssen“, sagte Csanadi. Doch viele hätten gehofft, dass die Personalisierung aufgehoben werde, wenn der Prozess nur schleppend genug verlaufe.


Das WM-OK betonte in Frankfurt die Bedeutung der Personalisierung aller Eintrittskarten: Sie bleibe ein grundlegendes Element des Sicherheitskonzepts. Besteller großer Kontingente seien dazu verpflichtet, eine Liste mit den Daten von Ticketinhabern zu führen und diese zur Verfügung zu stellen. “Diese Regelung gilt selbstverständlich auch für die Besucher aus dem Programm der iSE-Hospitality AG“, erklärte OK-Vizepräsident Horst R. Schmidt.


Mit dem Gesamtkonzept werde vorbeugend das Ziel erreicht, dass hinlänglich bekannte Personen, die auch mit Stadionverbot belegt seien, keine Karten erwerben könnten. Ein weiterer Effekt sei, dass bei eventuellen Zwischenfällen die Verursacher relativ leicht zu identifizieren seien. “Wir können daher allen Besuchern Gewissheit geben, dass sie sich in unseren Stadien absolut sicher fühlen können“, sagte Schmidt.