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VIP-Ticket Besitzer müssen nicht um WM-Besuch bangen
Frankfurt/Main (AP) Inhaber von VIP-Tickets dürfen auch dann in die WM-Stadjen, wenn die Karten nicht ausdrücklich auf ihren Namen ausgestellt sind. Das versicherten am Montag Bundesinnenmninisterium Organisationskomitee (OK) und die Vermarktungsagen iSE. Sie reagierten damit auf einen Bericht der Süddeutschen Zeitung: Rund 300.000 Besitzer von VIP-Karten müssten damit rechnen, dass ihnen der Zugang zu den Stadien verwehrt werde, weil sie auf Grund einer Organisationspanne nicht registriert worden seien, schrieb das Blatt.
“Es wird nicht vorkommen, dass Leute mit gültigen Eintrittskarten vor den
Stadiontoren stehen und nicht herein kommen“, betonte dagegen OK-Vizepräsident
Wolfgang Niersbach. Die Personendaten müssten nicht zwingend auf dem VIP-Ticket
vermerkt sein. Es reiche aus, wenn sie den Verbänden und Firmen bekannt seien.
Der Sprecher des Innenministeriums, Stefan Kahler, betonte ebenfalls: “Jeder
rechtmäßige Inhaber eines Tickets wird Stadioneinlass bekommen.“ Ohne
Personalisierung müssten sich die Kartenbesitzer aber auf besonders strenge
Sicherheitskontrollen einstellen, um zu verhindern, dass erkannte Gewalttäter
Einlass bekommen. Um wie viele Karten es sich handelt, konnte Kaller nicht
sagen.
Der Sprecher der für die Vermarktung von VIP-Tickets zuständigen Agentur iSE,
Peter Csanadi, wies den Kern des Zeitungsberichts in Teilen als Quatsch zurück:
“Wer rechtens ein Ticket erhalten hat, der wird auch ins Stadion kommen.“ Die
Agentur sammle die Daten ihrer Kunden seit Mitte April. Allerdings sei iSE
darauf angewiesen, dass die Ticketinhaber ihre Daten auch tatsächlich
übermittelten. “Alle Kunden haben gewusst, dass die Tickets personalisiert
werden müssen“, sagte Csanadi. Doch viele hätten gehofft, dass die
Personalisierung aufgehoben werde, wenn der Prozess nur schleppend genug
verlaufe.
Das WM-OK betonte in Frankfurt die Bedeutung der Personalisierung aller
Eintrittskarten: Sie bleibe ein grundlegendes Element des Sicherheitskonzepts.
Besteller großer Kontingente seien dazu verpflichtet, eine Liste mit den Daten
von Ticketinhabern zu führen und diese zur Verfügung zu stellen. “Diese Regelung
gilt selbstverständlich auch für die Besucher aus dem Programm der
iSE-Hospitality AG“, erklärte OK-Vizepräsident Horst R. Schmidt.
Mit dem Gesamtkonzept werde vorbeugend das Ziel erreicht, dass hinlänglich
bekannte Personen, die auch mit Stadionverbot belegt seien, keine Karten
erwerben könnten. Ein weiterer Effekt sei, dass bei eventuellen Zwischenfällen
die Verursacher relativ leicht zu identifizieren seien. “Wir können daher allen
Besuchern Gewissheit geben, dass sie sich in unseren Stadien absolut sicher
fühlen können“, sagte Schmidt.